STIPP Call 4 startet mit drei Millionen Euro für grenzüberschreitende Innovationen von KMU

STIPP (002)
03-08-2026

STIPP Call 4 startet mit drei Millionen Euro für grenzüberschreitende Innovationen von KMU

Interreg Maas-Rhein lädt kleine und mittlere Unternehmen ein, gemeinsam mit internationalen Partnern marktorientierte Produkte, Dienstleistungen und Verfahren zu entwickeln

Der vierte Förderaufruf von STIPP – SME Transition Innovation Partners Projects – ist gestartet. Für grenzüberschreitende Innovationsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen in der Maas-Rhein-Region stehen insgesamt drei Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Anträge können bis zum 29. Oktober 2026 um 12:00 Uhr über das Online-Portal JEMS-STIPP eingereicht werden. Erfolgreiche Projekte erhalten eine EFRE-Förderung von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten.

STIPP richtet sich an KMU aus Belgien, Deutschland und den Niederlanden, die gemeinsam innovative und marktorientierte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln möchten. Jedes Konsortium muss aus mindestens zwei voneinander unabhängigen KMU aus zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten innerhalb des Programmgebiets Interreg Maas-Rhein bestehen.

Die Projekte sollen einen klaren wirtschaftlichen Mehrwert für die Region schaffen und zu mindestens einer der drei gesellschaftlichen Herausforderungen des Programms beitragen:

  • Industrieller Wandel, einschließlich Industrie 4.0, Künstlicher Intelligenz, Digitalisierung, Internet der Dinge und datenbasierter Produktion;

  • Grüne Transformation, einschließlich Kreislaufwirtschaft und nachhaltiger Nutzung von Energie und Materialien;

  • Gesündere Bürgerinnen und Bürger, einschließlich personalisierter Gesundheitsversorgung, digitaler Gesundheitsanwendungen und innovativer Diagnosetechnologien.

Das Förderinstrument unterstützt insbesondere experimentelle Entwicklungen auf den Technologiereifegraden 6 bis 9. Aktivitäten auf den Technologiereifegraden 4 oder 5 können ebenfalls Bestandteil eines Projekts sein, sofern das Vorhaben bis zum Projektabschluss mindestens Technologiereifegrad 6 erreicht.

Bis zu 600.000 Euro Förderung pro Projekt

Die maximale EFRE-Förderung richtet sich nach der Anzahl der im Konsortium vertretenen STIPP-Innovationsregionen:

  • zwei Regionen: bis zu 150.000 Euro;

  • drei Regionen: bis zu 300.000 Euro;

  • vier Regionen: bis zu 500.000 Euro;

  • fünf Regionen: bis zu 600.000 Euro.

Jedes beteiligte KMU muss mindestens 50 Prozent seiner förderfähigen Projektkosten aus eigenen Mitteln finanzieren. Die gesamten förderfähigen Kosten eines Projekts müssen mindestens 150.000 Euro betragen. Die Projekte können eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten haben und müssen spätestens am 30. September 2029 abgeschlossen sein.

Erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten im vierten Förderaufruf

Der vierte Förderaufruf enthält eine klarere und flexiblere Regelung für KMU außerhalb des Kernprogrammgebiets. Diese Unternehmen können sich an einem Konsortium beteiligen und eine EFRE-Förderung von bis zu 50 Prozent ihrer förderfähigen Kosten erhalten. Für KMU außerhalb des Programmgebiets können insgesamt maximal 30.000 Euro zusätzlich zur regulären Förderobergrenze der Partner innerhalb des Programmgebiets bewilligt werden.

Auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Großunternehmen können sich an einem Konsortium beteiligen, sofern sie einen klaren Mehrwert einbringen. Sie können jedoch keine EFRE-Förderung aus dem STIPP-Förderinstrument für KMU erhalten.

Der vierte Förderaufruf hebt zudem ausdrücklich Innovationen hervor, die für Dual-Use-Technologien oder die Entwicklung und Umsetzung des Einstein-Teleskops relevant sind. Antragstellende aus diesen Bereichen sollten ihren Beitrag im Antrag deutlich herausarbeiten. Liegen mehrere gleich bewertete Anträge an der Fördergrenze, können der Beitrag zu Dual-Use-Technologien oder zum Einstein-Teleskop sowie die geografische Breite des Konsortiums bei der zusätzlichen Reihung berücksichtigt werden.

Praktische Unterstützung für Antragstellende

Die regionalen STIPP-Entwicklungsagenturen unterstützen Unternehmen kostenfrei bei der Projektentwicklung, der grenzüberschreitenden Partnersuche, dem Aufbau eines Konsortiums, der Antragserstellung und der Vorprüfung der erforderlichen Unterlagen.

Interessierte Unternehmen sollten möglichst frühzeitig Kontakt mit dem STIPP-Team aufnehmen. Das formale Auswahlverfahren wird nach Ablauf der Einreichungsfrist voraussichtlich rund 13 Wochen dauern. Nach der Projektbewilligung kann unter den geltenden Voraussetzungen und abhängig von den verfügbaren Finanzmitteln eine Vorfinanzierung gewährt werden.

Weitere Informationen, das Handbuch zum vierten Förderaufruf, die Antragsvorlagen und der Zugang zu JEMS-STIPP sind verfügbar unter:

https://www.interregmeuserhine.eu/projects/stipp