Es gibt keine festen Vorgaben für das Verhältnis zwischen externen Kosten (z. B. Investitionen oder externe Expertise) und internen Personalkosten.
Die geschätzten Kosten müssen in einem nachvollziehbaren Verhältnis mit den beabsichtigten Innovationen und deren Einfluss stehen.
Die KMU legen die Kostenaufteilung daher selbst fest. Um für den maximalen Zuschuss von 40.000 € förderfähig zu sein, müssen sich die Gesamtprojektkosten auf mindestens 80.000 € (inklusive Mehrwertsteuer) belaufen.
Die Budgetaufstellung ist als Übersicht der notwendigen Leistungen zu verstehen, die zur Umsetzung der Innovation erforderlich sind (konkrete Ergebnisse). Wir empfehlen den KMU, das Projektrisiko zu streuen, indem mehrere klar definierte Ergebnisse geplant werden (z. B. die Aufteilung eines zweitägigen Trainings in zwei separate Leistungen).
Nach Bewilligung des Antrags erfolgt die Auszahlung ausschließlich für vollständig erbrachte und abgeschlossene Leistungen am Ende der neunmonatigen Projektlaufzeit.